Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zwei mal im Jahr (bei Pflegestufe III in jedem Quartal) einen Pflegedienst kommen lassen. Ein Ziel dieser "Pflegeeinsätze" oder "Qualitätssicherungsbesuche" ist einerseits die Beratung. Häufig werden in der Praxis Fragen zu Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, Wohnraumanpassung, Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen.
Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen
Gesprächen.
Pflegende Angehörige können verschiedene weitere Leistungen in Anspruch nehmen.
Nutzen Sie diese Gelegenheit und lassen Sie sich von uns beraten!
Andererseits sollen diese Beratungseinsätze durch Pflegeprofis dabei helfen, den Missstände zu verhindern. Immer wieder gab es in der Vergangenheit Schlagzeilen, weil Menschen unter schrecklichen
Bedingungen leben mussten, obwohl Pflegegeld zur Verfügung stand. Missbrauch soll durch diese Pflicht zur Beratung in der eigenen Wohnung erschwert werden.
Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.